Dokumentationspflichten im Gefahrstoffwesen (Modul 3b)
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Dokumentationspflichten im Gefahrstoffwesen (Modul 3b)

Gefahrstoff Modul Schulung

Datum und Uhrzeit

26.03.2026

09:00 - 16:00

Preis pro Seminar

495,00 €zzgl. MwSt.

Dauer

1 Tag

Trainer/-in

-

Teilnehmer

Max. 50

Fragen?

Inhalt

Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber im Gefahrstoffwesen zu umfassenden Hausaufgaben, die auch zu dokumentieren sind.

Dokumentation erfüllt auch Nachweispflichten des Arbeitgebers („was nicht dokumentiert worden ist, ist auch nicht gemacht worden“).

Dabei sollte Dokumentation grundsätzlich kurz und knapp erstellt werden, standardisiert sein, Rechtssicherheit gewährleisten und lesbar bleiben.
 

Überblick

  •    Maßgaben an die Dokumentation
  •      In der GefStoffV geforderte Dokumente erläutert
        - SDB und seine Inhalte
        - Erhebung der Gefahrstoffe
        - Gefahrstoffverzeichnis
        - Gefährdungsbeurteilung
       -  Explosionsschutzdokument
        - Betriebsanweisung
        - Unterweisung inklusive arbeitsmedizinisch-toxikologischer Beratung
        - CMR-Exponiertenliste
  •     Sinnvolle Dokumentation im Gefahrstoffwesen
        - Verfahrensanweisungen
        - Kontrollwerkzeuge
  •     sonstige Forderungen und Empfehlungen zur Dokumentation nach GefStoffV / TRGS
  •     Wer erstellt die Dokumentation sinnvollerweise?
  •     Praxisbeispiele
  •     Diskussion und Erfahrungsbeispiele
     

         


 

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